B | berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse. |
BE | berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit größeren Anhängern. |
B 96 | berechtigt zum Führen von Kraftwagen der Klasse B mit Anhängern größer als 750 kg. |
A | berechtigt zum Führen von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung. |
A2 | berechtigt zum Führen von Motorrädern mit Leistungsbeschränkung (35kw/48PS). |
A1 | berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 125 ccm und mit Leistungsbeschränkung. |
AM | berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern bis 50 ccm und max. 45 km/h. |